Die Diskussionen haben fast zehn Jahre gedauert, nun ist die Reform der europäischen Asylregeln abgeschlossen. Das Asylrecht wird deutlich verschärft und Migranten werden zwangsweise umverteilt.
Nach langen Diskussionen könnten neue europäische Asylregeln in Kraft treten. Die EU-Mitgliedstaaten haben einer Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylrechts zugestimmt. Dies würde das europäische Asylrecht verschärfen. Zudem sollen Aktionen konsistenter und schneller werden.
Künftig sollen strengere Regeln für Asylbewerber aus Ländern gelten, die als relativ sicher gelten. Ziel dieses Pakets ist es, die Belastung für Länder wie Italien und Griechenland zu verringern, in denen ein großer Teil der Flüchtlinge ankommt. Zu diesem Zweck ist ein verpflichtender Solidaritätsmechanismus geplant, nach dem Flüchtlinge europaweit umverteilt werden.
Für Familien mit Kindern gibt es keine Ausnahme
Darüber hinaus wird es erstmals Maßnahmen an den EU-Außengrenzen geben. Migranten mit geringen Aufnahmechancen sollen an der Weiterreise gehindert und direkt aus Grenzlagern abgeschoben werden. Auch Familien mit Kindern müssen sich diesen Eingriffen unterziehen. Die Bundesregierung hat sich erfolglos für eine Ausnahme eingesetzt.
Zukünftig können Mitgliedstaaten Migranten auch in „sichere Drittstaaten“ wie Tunesien oder Albanien schicken, wo sie dann einen Asylantrag stellen können. Allerdings müssen Flüchtlinge einen Bezug zum Drittstaat, in den sie abgeschoben werden, haben – etwa durch Verwandte oder ein Studium.
Zwei Jahre für die Umsetzung
Mehrere Parteien wollten die Reform noch vor der Europawahl im Juni verabschieden, in der Hoffnung, den Rechtspopulisten im Wahlkampf in der Asylfrage entgegentreten zu können. Die meisten Migranten- und Menschenrechtsgruppen kritisieren das Reformpaket, das seit dem Anstieg der Flüchtlingszahlen im Jahr 2015 diskutiert wird.
Im Jahr 2023 gingen in der Europäischen Union 1,1 Millionen Asylanträge ein. Das ist der höchste Stand seit 2016. Rund 330.000 Anträge wurden von Asylbewerbern in Deutschland gestellt. Die neuen Asylregeln treten mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben dann zwei Jahre Zeit, es umzusetzen. Bis dahin müssen noch viele praktische Fragen geklärt werden, zum Beispiel, wo Asylzentren an den Außengrenzen entstehen oder welche Länder als sichere Drittstaaten gelten.
Unterschied zum britischen „Ruanda-Modell“.
Großbritanniens höchst umstrittenes „Ruanda-Modell“ ist mit den neuen EU-Regeln nicht vereinbar. Großbritannien will seit dem Sommer illegal in Ruanda angekommene Menschen wahllos abschieben. London hat ein Abkommen mit dem ostafrikanischen Land geschlossen.
In Deutschland propagiert die Christlich Demokratische Union (CDU) einen Ansatz nach britischem Vorbild. Das neue Grundsatzprogramm der CDU sieht vor, dass jeder, der in Deutschland Asyl beantragt, künftig in einen „sicheren Drittstaat“ überstellt werden soll, ein Asylverfahren durchläuft – und dort auch bei einem positiven Bescheid verbleibt.