Streit um Onlinedienst X: Musk erhebt schwere Vorwürfe gegen die EU

Streit um Onlinedienst X: Musk erhebt schwere Vorwürfe gegen die EU

Der amerikanische Geschäftsmann Elon Musk wirft der EU-Kommission vor, ihn mit finanziellen Drohungen zu einer geheimen Vereinbarung zur Ausübung der Aufsicht zu drängen. „Die Europäische Kommission hat X eine illegale Vertraulichkeitsvereinbarung angeboten“, schrieb Musk auf dem oben genannten SMS-Dienst, der vor Musks Übernahme Twitter hieß. „Wenn wir die Sprache stillschweigend überwachen würden, ohne jemandem davon zu erzählen, würden wir keine Geldstrafe bekommen“, schrieb Musk. Ihm zufolge haben auch andere Unternehmen solchen Deals zugestimmt.

Musk, der auch Tesla und SpaceX gründete, machte keine Angaben zu seinen Vorwürfen. Möglicherweise bezieht sich Musk jedoch auf die Kontroverse um das Gesetz über digitale Dienste der Europäischen Union. In diesem Streit drohte die Kommission dem Unternehmen öffentlich

Lesen Sie auch

DATEIFOTO: Elon Musk von Tesla tritt auf einer Konferenz in Paris auf

Auf Anfrage von WELT AM SONNTAG erklärte ein Sprecher der EU-Kommission auf Musks neue Behauptungen, dass der Zweck des Digital Services Act darin bestehe, ein sicheres und faires Umfeld zu schaffen, in dem die Rechte der europäischen Bürger, insbesondere Freiheitsrechte, geschützt seien. Eine Meinung ausdrücken.

In der Erklärung des Ausschusses hieß es: „Meinungsfreiheit ist der Kern des Gesetzes.“ „Es beschreibt Regeln für Online-Diensteanbieter zur Bekämpfung illegaler Inhalte und schützt gleichzeitig die freie Verbreitung von Meinungen und Informationen im Internet.“ Wenn Dienstleister geeignete Maßnahmen ergreifen, um diese Ziele zu erreichen, werden keine Strafen verhängt. Darüber hinaus können Anbieter gegen die Entscheidungen des Gremiums Berufung einlegen.

Lesen Sie auch

Elon Musk, CEO von Tesla

Die Kommission erklärte am Freitag, dass X nach ihrer vorläufigen Einschätzung gegen EU-Recht verstoßen habe. Nach Angaben der Brüsseler Behörden droht dem Unternehmen eine hohe Geldstrafe. Solche Bußgelder können bis zu sechs Prozent des gesamten weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens betragen. Allerdings ist unklar, wie hoch der Umsatz von X im Jahr 2022 bei über vier Milliarden US-Dollar lag. Das Design der elektronischen Plattform könne Nutzer irreführen, heißt es in dem Bericht des Ausschusses.

Die Art und Weise, wie Benutzerkonten verifiziert werden, kann andere Benutzer der Plattform irreführen, da jeder ein vermeintlich verifiziertes Konto erhalten kann, ohne eine echte Verifizierung sicherzustellen. X kann nun auf die Vorwürfe reagieren.

Durch eine Änderung seines Ansatzes kann X die Kommission davon überzeugen, dass die Plattform den EU-Vorschriften entspricht. Dies würde es dem amerikanischen Unternehmen ermöglichen, einer Bestrafung zu entgehen. Der Ausschuss bestätigt, dass der Bericht vorläufig ist.

Es gab einen Zeckentest

Bei Twitter wurden Personen des öffentlichen Lebens zuvor nach Prüfung durch das Unternehmen weiße und blaue Häkchensymbole zur Verifizierung ausgehändigt. Dies ist auch bei anderen Online-Diensten üblich. Nach der Übernahme von Musk erhalten jedoch alle Kunden, die ein kostenpflichtiges Abonnement abschließen, ein Häkchen.

Insbesondere direkt nach der Umstellung gab es mehrere Probleme, da die Fake-Accounts von Unternehmen und Prominenten plötzlich echt wirkten. Die Kommission sagte, es gebe Hinweise darauf, dass böswillige Akteure vermeintlich verifizierte Konten auf X missbrauchten, um Benutzer zu betrügen. „Wir glauben, dass die blauen Häkchen Benutzer zu der Annahme verleiten, dass die Konten hinter diesen blauen Häkchen bereits verifiziert wurden“, sagte ein Beamter der Kommission.

Die Regeln werden strenger

Seit der Veröffentlichung des Digital Services Law (mit seinem englischen Namen Gesetz über digitale Dienste (Üblicherweise als DSA abgekürzt) müssen sich Online-Plattformen in der EU an deutlich strengere Regeln halten.

Das bedeutet unter anderem, dass mehr Transparenz in der Werbung herrscht und Forscher Zugang zu bestimmten Daten erhalten. Nach vorläufiger Auffassung der Europäischen Kommission verstößt S in beiden Punkten gegen das DRA. Auch gegen andere große Online-Plattformen laufen Ermittlungen nach dem DSA.

Hier finden Sie Inhalte von Drittanbietern

Zur Betrachtung der eingebetteten Inhalte ist die Einholung Ihrer widerruflichen Einwilligung zur Weitergabe und Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich, da die Anbieter der eingebetteten Inhalte als Drittanbieter diese Einwilligung benötigen. [In diesem Zusammenhang können auch Nutzungsprofile (u.a. auf Basis von Cookie-IDs) gebildet und angereichert werden, auch außerhalb des EWR]. Indem Sie den Schalter auf „Ein“ stellen, erklären Sie sich damit einverstanden (jederzeit widerruflich). Dazu gehört auch Ihre Einwilligung zur Übermittlung bestimmter personenbezogener Daten in Drittländer, einschließlich der USA, gemäß Art. 49 Abs. 1 lit. a DSGVO. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über den Schlüssel und Datenschutz am Ende der Seite widerrufen.

In den USA machte Musk erneut mit seinen politischen Positionen auf sich aufmerksam. Der Finanzdienst Bloomberg berichtet unter Berufung auf anonyme Quellen, dass Musk den Wahlkampf von Donald Trump unterstützt. Der Tech-Milliardär spendete eine große Summe an Super Pac, eine Organisation, die Trumps Wahlkampf in besonders hart umkämpften Swing States unterstützt.

Die Spendenhöhe ist nicht öffentlich bekannt. Für Trump wird es wichtig sein, in Swing States an Trump zu spenden. Das Ergebnis in diesen Staaten kann manchmal den gesamten Ausgang der Wahl bestimmen. Musk hatte zuvor erklärt, dass er weder Trump noch den derzeitigen Präsidenten Joe Biden unterstützen würde.

Mitarbeit: Christoph B. Schiltz

Hier finden Sie Inhalte von Drittanbietern

Zur Betrachtung der eingebetteten Inhalte ist die Einholung Ihrer widerruflichen Einwilligung zur Weitergabe und Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich, da die Anbieter der eingebetteten Inhalte als Drittanbieter diese Einwilligung benötigen. [In diesem Zusammenhang können auch Nutzungsprofile (u.a. auf Basis von Cookie-IDs) gebildet und angereichert werden, auch außerhalb des EWR]. Indem Sie den Schalter auf „Ein“ stellen, erklären Sie sich damit einverstanden (jederzeit widerruflich). Dazu gehört auch Ihre Einwilligung zur Übermittlung bestimmter personenbezogener Daten in Drittländer, einschließlich der USA, gemäß Art. 49 Abs. 1 lit. a DSGVO. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über den Schlüssel und Datenschutz am Ende der Seite widerrufen.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here