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Wenn die Reparatur alter Brücken zu teuer ist, werden sie oft gesprengt. Wie sich nun herausstellt, ist in der Schweiz viel schief gelaufen.
Graubünden – Sind Brücken nicht mehr für den Verkehr geeignet, müssen sie ersetzt oder repariert werden. Bei einer Inspektion im Jahr 2019 wurden umfangreiche Schäden an einer Eisenbahnbrücke in der Schweiz festgestellt. Weil sich die Reparatur wohl nicht lohnte, wurde die alte Kastellerbrücke im Mai 2024 gesprengt – mit Folgen.
Der Zug sprengt die alte Brücke – ohne Erlaubnis
Eine Brücke ist eine in ein Tal führende Brücke, deren Tragwerk meist aus mehreren Bögen besteht. Die Brücke auf der Arosastrecke der Rhätischen Bahn (RhB) wird nun durch einen Neubau ersetzt. Das neue Bauwerk ist 84 Meter lang und die Brücke wird mindestens 100 Jahre halten. Der Bau begann im März 2023, die Pfeiler der Alten Castelaire-Brücke wurden jedoch erst im Mai 2024 gesprengt.
Etwa einen Monat später intervenierte plötzlich das Bundesamt für Verkehr (BAV). Berichten von dort zufolge wurde der Abriss der alten Brücke nie genehmigt, obwohl dies gesetzlich hätte geschehen sollen. Wie unter anderem srf.ch Berichten zufolge hat die Bundesregierung den Abriss verboten. Sprengungen zum Rückbau der Castelierbrücke schloss die RhB ursprünglich aus. „Dass es in jedem Fall zu einer Explosion kam, widerspricht dieser Genehmigung und ist daher rechtswidrig“, berichtete das Medienunternehmen. rtr BAV-Pressesprecher.
Welche rechtlichen Konsequenzen hat eine Sprengung der Brücke?
Obwohl der Kanton Graubünden die Sprengung der Brücke für unbedenklich hält, reicht dies dem BAV nicht aus. „Der Bau und Rückbau von Bahnanlagen muss vom BAV im Rahmen des sogenannten Plangenehmigungsverfahrens genehmigt werden. Eine Stellungnahme der kantonalen Behörde allein reicht nicht aus.“ srf.ch BAV-Sprecher.
Wie die RhB sagt, wurde die BAV-Meldung „einfach vergessen“ und die RhB ging nach Rücksprache mit anderen Ämtern davon aus, dass keine weiteren Genehmigungen erforderlich seien. Laut RhB beruft sich die BAV auch auf mit diesen Ämtern abgeschlossene Vereinbarungen. Die BAV wartet nun auf eine weitere Stellungnahme der RhB und wird dann mögliche Konsequenzen prüfen. Auch in Bayern wurde im Mai 2024 eine Brücke gesprengt.fast)