Katholische Kirche: Der Vatikan wirft einem Hardliner-Erzbischof Übertritt vor

Katholische Kirche: Der Vatikan wirft einem Hardliner-Erzbischof Übertritt vor
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Der Vatikan wirft einem Hardliner-Erzbischof Abfall vor

Carlo Maria Vigano

Erzbischof Carlo Maria Viganò

Quelle: Associated Press/Patrick Szymanski

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Der italienische Erzbischof Vigano ist ein lautstarker Kritiker von Papst Franziskus. Er bezeichnet die bisherigen Kirchenreformen als „Krebsgeschwür“. Der 83-Jährige steht nun vor der vatikanischen Justiz vor Gericht.

DRDer ultrakonservative italienische Erzbischof Carlo Maria Viganò muss sich vor der vatikanischen Justiz für seine scharfe Kritik an Papst Franziskus verantworten. Viganò erklärte sich im Onlinedienst

Laut einem Dokument der Abteilung für Glaubenslehre des Vatikans wurde Viganò am Donnerstag im Rahmen eines außergerichtlichen Strafverfahrens über die gegen ihn erhobenen Vorwürfe informiert. Der 83-jährige Viganò, der den Vatikan von 2011 bis 2016 als päpstlicher Nuntius in Washington vertrat, forderte Franziskus 2018 zum Rücktritt, weil er Missbrauchsvorwürfe gegen den damaligen US-Kardinal Theodore McCarrick fünf Jahre lang ignoriert und Strafmaßnahmen aufgehoben hatte.

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Vigano erklärte zu den Vorwürfen gegen ihn auf X, dass er es als „Ehre“ betrachte. In Bezug auf das Zweite Vatikanische Konzil von 1962 bis 1965, dessen Entscheidungen als wichtige Modernisierung der katholischen Kirche gelten, sagte Viganò, sie stellten einen „ideologischen, theologischen, moralischen und liturgischen Krebs“ dar, der die „Synodalkirche“ von Papst Franziskus sei. Ein notwendiges Geschwür.“

Im Jahr 2018 verurteilte ein italienisches Gericht Vigano zur Zahlung von 1,8 Millionen Euro an seinen behinderten Bruder, der das Erbe seiner Familie betrogen haben soll.

Sollte Vigano am Freitag nicht vor Gericht erscheinen und bis zum 28. Juni keine Maßnahmen ergreifen, werde ihm in Abwesenheit der Prozess gemacht, heißt es in dem Gerichtsschreiben. Eine Verurteilung kann neben der Exkommunikation auch Geldstrafen und ein Aufenthaltsverbot nach sich ziehen. Dem Schuldigen kann es auch untersagt werden, kirchliche Kleidung zu tragen.

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