Die polnische Justiz tritt in eine Konfrontation mit der Europäischen Union. Das unter politischer Kontrolle stehende Verfassungsgericht in Warschau hat am Mittwoch entschieden, dass das Land nicht verpflichtet ist, Anordnungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu befolgen, mit denen der Europäische Gerichtshof den Abbau des Rechtsstaats in Polen korrigieren will. Konkret hatte der Europäische Gerichtshof Polen bereits am 8. April 2020 verpflichtet, die Aktivitäten einer 2018 gebildeten, politisch nahestehenden Disziplinarinstanz, die gegen EU-Recht verstößt und die jeden polnischen Richter, Staatsanwalt, Notar oder Rechtsanwalt entlassen kann, unverzüglich einzustellen.
Polen ignorierte diesen Beschluss des Europäischen Gerichtshofs sowie das Eilentscheidungsersuchen des Europäischen Gerichtshofs vom Mittwoch wenige Stunden vor der Entscheidung in Warschau. Durch das Urteil des Verfassungsgerichts verschärft Polen seinen Konflikt mit der Europäischen Union. Der Entscheidung vom Mittwoch, die auf Antrag von Mitgliedern der rechtswidrigen Disziplinarkammer beruht, dürfte am Donnerstag eine weitere folgen: Damit wird davon ausgegangen, dass das Verfassungsgericht auf Antrag des Ministerpräsidenten und mehrerer Mitglieder des Regierung, erklärte eine Reihe von Artikeln des EU-Vertrags als illegal Im Wesentlichen im Einklang mit der Erklärung der polnischen Verfassung. Dies sind Artikel, die den Vorrang des Rechts der Europäischen Union und die Verpflichtung der Mitgliedstaaten zu seiner Einhaltung begründen.
Der Europäische Gerichtshof wiederum wird am Donnerstag ein lang erwartetes Urteil zur Disziplinarordnung für polnische Richter bekannt geben. Der Europäische Gerichtshof in Polen hat am frühen Mittwoch eine Eilentscheidung seiner Vizepräsidentin Rosario Silva de la Puerta erlassen, alle Gesetze und Verordnungen auszusetzen, die polnische Richter daran hindern, sich auf europäisches Recht zu berufen – zum Beispiel die Legitimität von Sondergerichten in Frage zu stellen politische Kontrolle. oder Richter. Polen wird dies wahrscheinlich ebenfalls ignorieren.
Die polnische Regierung hat im Rahmen ihres weitreichenden Rechtsstaatsabbaus einen politisch nachgeordneten Justizrat (KRS) zur Auswahl von Richtern und zwei nachgeordnete Sonderkammern im höchsten Gericht des Landes geschaffen: Seitdem kann die Disziplinarkammer Jeder Richter, Staatsanwalt, Notar oder Rechtsanwalt Polen, eine außerordentliche Aufsichtskammer hat das Recht, jede in den letzten Jahren ergangene rechtskräftige Entscheidung aufzuheben.
Warschau hat bereits viele Urteile Luxemburgs ignoriert
Im November 2019 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass unabhängige Richter des Obersten Gerichtshofs in Warschau weiterhin über die Rechtmäßigkeit der Disziplinarkammer sowie im Staatsgerichtsrat entscheiden können, um über die Auswahl und den Status von politisch ernannten Richtern zu entscheiden. Im Dezember 2019 und Januar 2020 erklärten diese unabhängigen Richter die Existenz der Disziplinarkammer und des Landesjustizrates als Verstoß gegen EU-Recht. Die Regierung ignorierte dies. Daraufhin ordnete der Europäische Gerichtshof am 8. April 2020 Polen an, alle Aktivitäten der Disziplinarinstanz unverzüglich einzustellen. Auch dies ignorierte Warschau.
Daraufhin beantragten der polnische Ministerpräsident, Regierungsvertreter und Mitglieder der rechtswidrigen Disziplinarkammer im Frühjahr 2021 beim Verfassungsgerichtshof, den Vorrang des polnischen Rechts vor europäischem Recht zu bestimmen und die Einhaltung der entsprechenden Urteile des Europäischen Gerichtshofs zu die Regel des Gesetzes.