Große Geldstrafe für Société Générale. Die Bank wurde am Montag, 27. September, von der Generaldirektion Wettbewerb, Konsum und Betrugsbekämpfung (DGCCRF) zu einer Geldstrafe in Höhe von rund 1,6 Millionen Euro wegen Regelverstößen bei Zahlungen per Kreditkarte verurteilt. Die Hauptbeschwerde der DGCCRF: die Anwendung eines Bad Exchange Levels, also der Provision, die die Händlerbank dem Kunden bei der Kartentransaktion zahlt, dann eine Obergrenze von 0,3% statt 0,2%.
Somit wird der Betrugsbekämpfung vorgeworfen, einen Mangel an Transparenz zu schaffen, der seine Händlerkunden daran gehindert hat, die Konkurrenz ins Spiel zu bringen. Die Société Générale macht ihrerseits geltend, dass die Wechselkursdifferenz keine Auswirkung auf die Wechsel des Händlers habe. Außerdem trägt die Bank mit dem rot-schwarzen Logo auf einigen Bankkarten anstelle des einzigen Hinweises auf „Kredit“ das Wort „Kreditkarte“, was bei ihren Kunden zu Verwirrung führen kann.
Sechs Banken sind bereits bestraft
Dieser Hinweis verstößt gegen europäische Vorschriften und betont die Betrugsbekämpfung, während die Bank dies im Gegenteil nach französischem Recht feststellt. Dieser „Interpretationsunterschied“ hatte nach Angaben der Bank keine Auswirkungen auf ihre Kunden. Die Societe Generale stellt sicher, dass „von der DGCCRF beschuldigte Mängel begrenzt sind“, da nur 3,4% der Bankkarten betroffen sind.
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Sie behauptet auch, dass sie im ersten Quartal 2022 mit einem an den Kunden gerichteten erläuternden Schreiben die Wiederaufarbeitung der fraglichen Bankkarten ermöglicht habe, um den Gegengebühren zur Betrugsbekämpfung Rechnung zu tragen. Aus den gleichen Gründen wurde am Montag auch eine Geldstrafe von 175.000 Euro gegen die Caisse d’Épargne Loire-Center von der DGCCRF verhängt.
Die DGCCRF stellt fest, dass diese neuen Geldbußen Teil einer seit 2018 durchgeführten Untersuchung zur Einhaltung der europäischen Vorschriften für den Kauf per Bankkarte sind, die bereits zu anderen Strafen geführt hat. Im Dezember 2020 wurden bereits gegen sechs französische Banken wegen überhöhter Gebührenabrechnungen bei Kartenzahlungen Bußgelder in Höhe von insgesamt mehr als 2,8 Millionen Euro verhängt.
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