Die EU lehnt Lindners Antrag ab
Deutschland sollte Mehrwertsteuer auf die Gassteuer erheben
16.08.2022, 14:10 Uhr
Die Höhe des Gaszuschlags steht seit Montag fest. Kunden müssen darauf auch Mehrwertsteuer zahlen – die Europäische Union lehnt den Antrag von Finanzminister Lindner ab, darauf verzichten zu können. Allerdings wollen Brüssel und Berlin eine Lösung finden, um die Bürgerinnen und Bürger zu entlasten.
Für Verbraucher in Deutschland wird es keine Mehrwertsteuerbefreiung auf Gaszuschläge geben. Die EU-Kommission in Brüssel betonte, dass eine Abschaffung der Steuer entgegen der Hoffnung der Bundesregierung nicht möglich sei. Die Kommission arbeitet nach eigenen Angaben mit Berlin an einer Lösung zur Umsatzsteuer.
Bundesfinanzminister Christian Lindner hatte auf EU-Ebene eine Ausnahme beantragt. Ein Sprecher der Europäischen Kommission stellte jedoch klar: „Es gibt keine Möglichkeit, diese Art von Steuer zu befreien.“ Gleichzeitig betonte er: „Wir sind mit der Bundesregierung in Kontakt, um Lösungen zu finden, die den Verbrauchern zugute kommen und die gleiche Wirkung auf sie haben.“
Es ist nicht klar, welche Optionen zur Verfügung stehen und wann sich die Brüsseler Behörden dazu äußern wollen. Die EU-Kommission teile den Wunsch Deutschlands, dass diese Maßnahme keine unvorhergesehenen steuerlichen Folgen habe, sagte der Sprecher. „Es ist ein sehr wichtiger Teil.“ Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hatte zuvor angekündigt, Ausgleichsmechanismen einrichten zu wollen, falls eine Befreiung von der Mehrwertsteuer nicht möglich sei.
Für Energie sind keine Ausnahmen möglich
Um Gasimporteure zu unterstützen, müssen Kunden in Deutschland ab Herbst mehr für Gas zahlen. Der staatliche Steuerbetrag wird 2.419 Cent pro Kilowattstunde ohne Mehrwertsteuer betragen, teilte Trading Hub Europe, ein Joint Venture der Gasfernleitungsnetzbetreiber in Deutschland, am Montag mit. Die Mehrwertsteuer würde um weitere 19 Prozent auf 2.419 Cent steigen – also wieder etwa 0,46 Cent.
Für eine Einpersonenfamilie mit einem Jahresverbrauch von 5.000 kWh bedeutet die Steuer ohne Mehrwertsteuer jährliche Mehrkosten von etwa 121 Euro. Damit werden etwa 144 Euro fällig. Bei einem Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh betragen die Mehrkosten etwa 484 Euro pro Jahr. Zuzüglich Mehrwertsteuer sind es 576 Euro.
Steuerpolitik in der EU ist vor allem Ländersache, aber es gibt Rahmenbedingungen, die alle umsetzen müssen. Der normale Mehrwertsteuersatz muss mindestens 15 Prozent betragen, der ermäßigte Satz mindestens 5 Prozent. In Deutschland gilt ein höherer Satz von 19 Prozent und ein ermäßigter Satz von 7 Prozent. Vollständige Befreiungen von der Mehrwertsteuer sind seit Anfang April laut EU-Regeln nur noch in bestimmten Bereichen wie Lebensmitteln und anderen Gütern zur Deckung des Grundbedarfs möglich – nicht aber bei Energie.