Der Polizist, der in der Verkehrsabteilung der Polizei arbeitet, hat sich laut einem NII-Anspruch der Anwälte Jill Krause und Sherry Allon bei einem Kollegen mit dem Virus infiziert.
Der Polizist litt seit seiner Verletzung unter Beschwerden wie Atembeschwerden, Aufmerksamkeitsstörungen, Kurzzeitgedächtnisverlust, Kopfschmerzen/Migräne, Muskelschmerzen, Leberproblemen, Bluthochdruck und mehr, so die Staatsanwaltschaft.
Der Beamte wurde mehrmals ins Krankenhaus eingeliefert und muss eine längere Rehabilitationsphase durchlaufen, danach wird er wahrscheinlich für den Rest seines Lebens ein Invaliditätsstipendium erhalten.
Cross und Alon erklärten, dass, wenn sich jemand an ihrem Arbeitsplatz mit dem Virus infizierte, diese Person das Recht habe, zuzugeben, dass sie einen Arbeitsunfall hatte. Dies basiert auf dem Nachweis, dass das Virus tatsächlich am Arbeitsplatz übertragen wurde, was für unmittelbare Helfer wie Gesundheitspersonal und die Polizei möglicherweise einfacher nachzuweisen ist, sagten sie.
Sie haben auch Anspruch auf Erstattung medizinischer Kosten im Zusammenhang mit ihrer Verletzung, einschließlich Rehabilitationsbehandlungen und medizinischem Cannabis.