WWeil ihr das Bein einer Patientin amputiert wurde, wurde ein Chirurg in Österreich zu einer Geldstrafe von 2.700 Euro verurteilt, von der die Hälfte zur Bewährung ausgesetzt ist. Das Landgericht Linz hat den 43-jährigen Arzt am Mittwoch der groben Fahrlässigkeit wegen Körperverletzung schuldig gesprochen. Im Verfahren räumte sie lediglich einen „Fehler“ ein, bestritt aber „grobe Fahrlässigkeit“.
Der Fall betrifft einen 82-jährigen Patienten, dem inzwischen das linke Bein amputiert wurde. Der Chirurg hatte vor der Operation in Freistadt das rechte Bein markiert und den Fehler erst zwei Tage nach der Amputation bemerkt.
Der Arzt sagte, es handele sich um „menschliches Versagen“ und die Kontrollmechanismen für solche Eingriffe seien unzureichend. Sie arbeitet jetzt in einer anderen Klinik.
Das Gericht sprach der Witwe des Patienten, die als Nebenklägerin vertrat, 5.000 Euro Schmerzensgeld zu. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Arzt und die Staatsanwaltschaft können Berufung einlegen.