Freitag, 25. Juni 2021
Ein neues Gesicht in der US-Außenpolitik
Biden ernennt Sondergesandte für Schwule
US-Demokraten präsentierten sich im Wahlkampf als Rechtsverteidiger von LGBT-Menschen. Präsident Biden ernennt nun einen Sondergesandten für das Außenministerium. Im öffentlichen Dienst muss man auch gleichberechtigter sein.
US-Präsident Joe Biden hat einen Sonderbeauftragten für LGBT-Rechte ernannt. Die Aktivistin Jessica Stern wird sich nach Angaben des Weißen Hauses künftig im Auftrag des US-Außenministeriums für die Rechte von Menschen mit unterschiedlicher Geschlechtsidentität und sexueller Orientierung einsetzen. Stern leitet OutRight Action International, die sich für LGBT-Rechte einsetzt.
„In einer Zeit, in der die Menschenrechte von LGBT-Menschen in allen Regionen der Welt zunehmend bedroht sind, wird der Sondergesandte gleichgesinnte Regierungen, zivilgesellschaftliche Organisationen, Unternehmen und internationale Organisationen zusammenbringen, um Würde und Gleichberechtigung zu unterstützen.“ Das Weisse Haus. Sie werden eine zentrale Rolle bei Bidens Bemühungen spielen, die Menschenrechte sexueller Minderheiten auf der ganzen Welt zu fördern.
Die Sondergesandten finden mitten im Pride Month statt, den die LGBTQ-Community feiert. Der Präsident wollte auch Pulse, einen beliebten Schwulen-Nachtclub in Orlando, Florida, zu einer nationalen Gedenkstätte machen. Ein Angreifer, der sich der dschihadistischen Miliz Islamischer Staat (IS) anschloss, tötete dort am 12. Juni 2016 49 Menschen.
Biden unterzeichnete auch ein Dekret des Präsidenten, das darauf abzielt, Hindernisse für LGBT-Menschen im öffentlichen Sektor abzubauen. Der Präsident hat mehr als ein Dutzend US-Bundesstaaten scharf kritisiert, weil sie nationale Gesetze verabschiedet haben, die die Rechte von LGBT einschränken: „Dies sind einige der hässlichsten und unamerikanischsten Gesetze, die ich je gesehen habe.“
Biden forderte den US-Senat auf, den Equality Act zu verabschieden. Allerdings haben die Demokraten im Senat neben dem Vizepräsidenten nur eine knappe Mehrheit von 50 Stimmen. Für die Verabschiedung von Gesetzen im Senat ist eine Mehrheit von 60 Stimmen erforderlich.