Start Top News Les majeste: Aufgrund von Facebook-Kommentaren muss ein Thailänder für 50 Jahre ins Gefängnis

Les majeste: Aufgrund von Facebook-Kommentaren muss ein Thailänder für 50 Jahre ins Gefängnis

0
Les majeste: Aufgrund von Facebook-Kommentaren muss ein Thailänder für 50 Jahre ins Gefängnis
draußen Strafrekord

Aufgrund von Facebook-Kommentaren muss Thailänder für 50 Jahre ins Gefängnis

Der politische Aktivist Mongkhon Therakot zeigt vor einer Gerichtsverhandlung in Thailand einen demokratiefreundlichen Drei-Finger-Gruß Der politische Aktivist Mongkhon Therakot zeigt vor einer Gerichtsverhandlung in Thailand einen demokratiefreundlichen Drei-Finger-Gruß

Der politische Aktivist Mongkhon Therakot zeigt vor einer Gerichtsverhandlung in Thailand einen demokratiefreundlichen Drei-Finger-Gruß

Quelle: AFP

Hier können Sie unsere WELT-Podcasts anhören

Zur Betrachtung der eingebetteten Inhalte ist die Einholung Ihrer widerruflichen Einwilligung zur Weitergabe und Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich, da die Anbieter der eingebetteten Inhalte als Drittanbieter diese Einwilligung benötigen. [In diesem Zusammenhang können auch Nutzungsprofile (u.a. auf Basis von Cookie-IDs) gebildet und angereichert werden, auch außerhalb des EWR]. Indem Sie den Schalter auf „Ein“ stellen, erklären Sie sich damit einverstanden (jederzeit widerruflich). Dazu gehört auch Ihre Einwilligung zur Übermittlung bestimmter personenbezogener Daten in Drittländer, einschließlich der USA, gemäß Art. 49 Abs. 1 lit. a DSGVO. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über den Schlüssel und Datenschutz am Ende der Seite widerrufen.

Ein 30-jähriger Thailänder ist wegen mehrerer Facebook-Kommentare zu 50 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Ihm wird Majestätsbeleidigung vorgeworfen. Grundlage der Rekordstrafe ist das umstrittene Eigentumsbeleidigungsgesetz – auch „§ 112“ genannt.

HEin thailändisches Berufungsgericht hat einen politischen Aktivisten wegen Majestätsbeleidigung zu einer regulären Gefängnisstrafe verurteilt. Die Legal Society of Thai Lawyers for Human Rights gab am Donnerstag bekannt, dass der 30-jährige Mongkhon Therakot wegen mehrerer Facebook-Kommentare zu 50 Jahren Gefängnis verurteilt wird. Mongkuns Antrag, bis zu einer endgültigen Entscheidung gegen Kaution auf freiem Fuß zu bleiben, wurde vom Obersten Gerichtshof abgelehnt.

Das Berufungsgericht hat das Urteil der Vorinstanz sogar noch verschärft. Ein Gericht in der nördlichen Provinz Chiang Rai verurteilte den 30-Jährigen im vergangenen Jahr wegen Beleidigung der Monarchie in 14 Facebook-Posts zu 28 Jahren Gefängnis. Das Berufungsgericht hat ihn nun in elf weiteren Fällen verurteilt, in denen er in erster Instanz zunächst freigesprochen wurde. Der Mann wurde verurteilt, weil er auf seinem Facebook-Profil 25 Beiträge veröffentlicht hatte, die als diffamierend gegenüber der königlichen Familie galten. Er wurde bereits zu 75 Jahren Gefängnis verurteilt, die Strafe wurde jedoch aufgrund der Kooperation des Angeklagten mit den Behörden herabgesetzt.

„Dies ist die längste Verurteilung wegen Majestätsbeleidigung, die uns bekannt ist“, sagte die Gruppe Thai Lawyers for Human Rights (THLR) in ihrem Online-Dienst zu Haftstrafen.

Lesen Sie auch

Globaler Chefredakteur Dr.  Ulf Poschardt (01.2023) Abbildung: _19A6124 Autorenfoto DIE WELT Fotosession

Das Majestätsbeleidigungsgesetz, auch Majestätsbeleidigung genannt, sieht jeweils eine Freiheitsstrafe zwischen drei und 15 Jahren vor. Kritiker werfen Thailand vor, das als „Artikel 112“ bekannte Gesetz zur Unterdrückung politischer Meinungsverschiedenheiten zu nutzen. Thailands Majestätsbeleidigungsgesetz gilt als eines der strengsten Gesetze der Welt und Beleidigungen gegen König Maha Vajiralongkorn und seine Familie werden mit langen Gefängnisstrafen geahndet. Das Gesetz zu reformieren oder ganz abzuschaffen, ist eine der zentralen Forderungen der Demokratiebewegung im Land.

Laut TLHR wurden seit Beginn der Protestbewegung im Jahr 2020 mehr als 250 Aktivisten wegen Majestätsbeleidigung verurteilt. Die Gruppe sagte, Mongkol werde gegen sein Urteil Berufung beim Obersten Gerichtshof einlegen.

Hier finden Sie Inhalte von Drittanbietern

Zur Betrachtung der eingebetteten Inhalte ist die Einholung Ihrer widerruflichen Einwilligung zur Weitergabe und Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich, da die Anbieter der eingebetteten Inhalte als Drittanbieter diese Einwilligung benötigen. [In diesem Zusammenhang können auch Nutzungsprofile (u.a. auf Basis von Cookie-IDs) gebildet und angereichert werden, auch außerhalb des EWR]. Indem Sie den Schalter auf „Ein“ stellen, erklären Sie sich damit einverstanden (jederzeit widerruflich). Dazu gehört auch Ihre Einwilligung zur Übermittlung bestimmter personenbezogener Daten in Drittländer, einschließlich der USA, gemäß Art. 49 Abs. 1 lit. a DSGVO. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über den Schlüssel und Datenschutz am Ende der Seite widerrufen.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here