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Das Scheitern der Muslimliga: Der Pariser Staatsrat stimmt dem Verbot der Abaya in Schulen zu

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Das Scheitern der Muslimliga: Der Pariser Staatsrat stimmt dem Verbot der Abaya in Schulen zu

Die Muslim Association ist ein Misserfolg
Der Staatsrat in Paris stimmt dem Verbot der Abaya in Schulen zu

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Auf dringenden Antrag lehnt eine islamische Organisation ein Abaya-Verbot an französischen Schulen ab. Ihr Argument: Die knöchelhohe Faszie sei kein religiöses Symbol. Das oberste Verwaltungsgericht in Paris sieht das anders.

Der französische Staatsrat unterstützte das Verbot des Tragens langer Gewänder in den Schulen des Landes. Ein Richter am höchsten Verwaltungsgericht Frankreichs sagte, dass das Tragen der Abaya, eines bodenlangen Gewands, das einige muslimische Frauen tragen, „der Logik des religiösen Glaubens folgt“. Die Entscheidung basiert auf französischem Recht, das das Anbringen religiöser Zeichen in Schulen nicht zulässt. Der französische Staatsrat hat geprüft, ob das Gesetz zum Verbot der Abaya in Schulen mit der Verfassung vereinbar ist.

In Frankreich sind Staat und Religion strikt getrennt. Seit 2004 sind Kopftücher oder Halsketten mit Kreuzen als äußere religiöse Zeichen in Schulen verboten. Seit Beginn des Schuljahres am vergangenen Montag erstreckt sich das Verbot auch auf Abayas und lange hemdartige Gewänder, die junge Männer tragen.

Die islamische Organisation ADM forderte die Aufhebung des Verbots. Es erklärte, dass es „in erster Linie auf verdächtige muslimische Kinder abzielt und das Risiko von Racial Profiling birgt“. Der Anwalt von ADM hatte vor Gericht argumentiert, dass die Abaya als „traditionelle“ Kleidung und nicht als religiöses Kleidungsstück betrachtet werden sollte. Das französische Bildungsministerium antwortete, dass die Abaya „der Trägerin ermöglicht, sofort zu erkennen, dass sie zum Islam konvertiert.“ Der Staatsrat bestätigte diese Ansicht.

„Keine Verletzung der Religionsfreiheit“

Das Verbot des Kleidungsstücks stelle keinen „schwerwiegenden und offensichtlich rechtswidrigen Verstoß gegen das Recht auf Achtung des Privatlebens, die Religionsfreiheit, das Recht auf Bildung und Achtung des Kindeswohls oder den Grundsatz der Nichtdiskriminierung“ dar, so der Staat sagte der Rat nach einer zweitägigen Überprüfung des Dringlichkeitsdurchsetzungsgesetzes.

Der französische Dachverband der Muslime hatte zuvor davor gewarnt, dass das Verbot zu Diskriminierung führen könne. Der Rat betonte, dass die Abaya „kein religiöses Kleidungsstück“ sei. Da es keine eindeutige Identifizierung des Kleidungsstücks gibt, besteht die Befürchtung, dass der Name und die Hautfarbe des Trägers bei der Bewertung eine Rolle spielen könnten.

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