Start Top News Sorge um Kreml-Kritiker: Staatsduma verschärft Gesetz gegen „ausländische Agenten“

Sorge um Kreml-Kritiker: Staatsduma verschärft Gesetz gegen „ausländische Agenten“

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Sorge um Kreml-Kritiker: Staatsduma verschärft Gesetz gegen „ausländische Agenten“

Sorge um Kreml-Kritiker
Die Staatsduma verschärft das Gesetz gegen „ausländische Agenten“

Durch ein Gesetz gegen „ausländische Agenten“ ist es Putin gelungen, Menschenrechtsorganisationen und Kremlkritiker politisch zu brandmarken. Jetzt verschärft die Staatsduma das Gesetz noch mehr. Die Sorge um Mitglieder der Opposition wächst.

Russland hat sein Gesetz zum Umgang mit „ausländischen Agenten“ verschärft. Die Duma-Abgeordneten stimmten einer entsprechenden Änderung zu. Personen und Organisationen, die als „ausländische Agenten“ gelten, unterliegen daher künftig zusätzlichen Anforderungen. Die Definition wurde auch erweitert, um die Einstufung als „ausländischer Agent“ zu vereinfachen.

Das Gesetz wurde 2012 eingeführt und wurde in den letzten Jahren zunehmend gegen Menschenrechtsorganisationen und Medien, seit 2020 auch gegen Einzelpersonen eingesetzt. Nach Angaben des Justizministeriums gelten in Russland etwa 130 Einzelpersonen und ungefähr die gleiche Anzahl von Organisationen als „ausländische Agenten“. Sie unterliegen umfangreichen Managementpflichten und müssen ihr Rating in allen Veröffentlichungen, insbesondere im Internet, angeben. Andernfalls drohen Bußgelder und Berufsverbote.

Ende 2021 wurde die bekannte Menschenrechtsorganisation Memorial unter dem Vorwurf der ständigen Missachtung der Auflagen verboten. Nach dem neuen Gesetz ist es „ausländischen Agenten“ untersagt, an öffentlichen Schulen zu unterrichten, „Informationen“ für Minderjährige zu erstellen und öffentliche Gelder zu erhalten. Darüber hinaus kann die Benennung als „ausländischer Agent“ tatsächlich erfolgen, wenn die Person oder Organisation unter „ausländischem Einfluss“ steht.

Zuvor führten „politische Aktivitäten“ im Zusammenhang mit dem Erhalt von Geldern oder anderen Unterstützungen aus dem Ausland zu einer Bezeichnung als „ausländischer Agent“. Die Definition von „ausländischem Einfluss“ ist viel weiter gefasst, was die Befürchtung weckt, dass andere Kreml-Kritiker bald unter das Gesetz fallen könnten. Der Gesetzestext wurde heute in dritter und letzter Lesung angenommen. Es wurde noch nicht vom Oberhaus genehmigt und dann von Präsident Wladimir Putin unterzeichnet, was normalerweise eine Formsache ist. Nach Angaben der Staatsduma sollen die neuen Regeln am 1. Dezember in Kraft treten.

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