Start Economy Einkommensteuer: Entdecken Sie die Klammern und den Steuersatz im Jahr 2022: Femme Actuelle Le MAG

Einkommensteuer: Entdecken Sie die Klammern und den Steuersatz im Jahr 2022: Femme Actuelle Le MAG

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Einkommensteuer: Entdecken Sie die Klammern und den Steuersatz im Jahr 2022: Femme Actuelle Le MAG

Die Einkommensteuer-Neuveranlagung wird jedes Jahr mit dem Erlass des Finanzgesetzes für das laufende Jahr erfasst. Seine Höhe wird nach den Bögen der progressiven und kumulativen Steuern berechnet. Auf jeder Ebene ist der Einkommensteuersatz nicht höher als das gesamte deklarierte Einkommen, sondern um den Betrag höher als die niedrigere Ebene.

Eine Steigerung von 1,4 % im Jahr 2022

Für 2022 wurde am 30. Dezember 2021 die neue Einkommensteuerveranlagung erlassen. Sie beträgt 1,4 % im Vergleich zur Steuer von 2021, verglichen mit einer Erhöhung von 0,2 % im letzten Jahr. Die Diskrepanz bei diesen Raten erklärt sich durch eine Neubewertungsberechnung, die den erwarteten Verbraucherpreisindex ohne den Anstieg der Tabakpreise enthält.

Metrik in Raten für 2022

Hier ist die Einkommensteuersatztabelle nach den fünf Klassen, die für 2022 existieren:

  • Die erste Tranche, die sich insbesondere auf die geringsten Einkünfte (bis 10.225 Euro steuerpflichtiges Einkommen) bezieht, ist wie bisher von der Einkommensteuer befreit;
  • Einkünfte aus der zweiten Steuerklasse von 10.226 bis 26.070 Euro werden mit 11 % besteuert;
  • Einkünfte aus der dritten Steuerklasse von 26.071 bis 74.545 Euro werden mit 30 % besteuert;
  • Einkünfte aus der vierten Steuerklasse von 74.546 bis 163.336 Euro werden mit 41 % besteuert;
  • Einkünfte aus der fünften Steuerklasse, die über 160.337 € liegen, werden mit 45 % besteuert.

Wie berechnen Sie Ihre Einkommensteuer?

Konkret wird die Einkommensteuer für 2022 auf das steuerpflichtige Nettoeinkommen für 2021 berechnet. Dieser Betrag muss durch die Anzahl der Teilungsanteile Ihrer Familie dividiert werden, bevor der Steuertarif auf die anwendbaren Klassen angewendet wird.

Der Gesamtbetrag der Einkommensteuer ergibt sich aus der Multiplikation des erzielten Ergebnisses mit der Anzahl der Anteile mit dem Familienquotienten. Zu beachten ist auch, dass in einigen Sonderfällen nachträgliche Anpassungen vorgenommen werden können: Deckelung von Familienquotienteneffekten, Abzug von Mindereinkommen, Steuerermäßigungen und -gutschriften usw.

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